Was ist bei Gewinnspielen zu beachten?
Gewinnspiele sind sehr beliebt, sowohl bei den Unternehmen als auch bei ihren Kunden: bis zu 10 Prozent der Empfänger beteiligen sich in der Hoffnung auf einen Preis. Für die Unternehmen bietet ein Gewinnspiel die Möglichkeit, neue Kunden zu gewinnen und die bereits vorhanden Kunden fester an das Unternehmen zu binden.
Gewinnspiele unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben:
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Das früher geltende generelle Verbot der Koppelung eines Gewinnspieles mit dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung (sog. Koppelungsverbot) wurde am 14. Januar 2010 vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Seit dieser Entscheidung muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Gestaltung eines Gewinnspiels im Lichte der in der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken aufgestellten Kriterien unlauter ist. Als Ausnahme vom Kopplungsverbot gilt weiter ein Gewinnspiel, das "naturgemäß" mit der Ware oder Dienstleistung verbunden ist. Gemeint ist, dass das Gewinnspiel Teil eines Beitrags in Presse oder Rundfunk ist.
- Zudem muss es sich erkennbar um ein Gewinnspiel mit Werbecharakter handeln und die Teilnahmebedingungen müssen leicht zugänglich sowie klar und eindeutig angegeben werden.
- Auch dürfen die Angaben im Rahmen der Ankündigung von Gewinnspielen mit Werbecharakter nicht irreführend sein. Ein Gewinn darf nicht nur "pro forma" ausgeschrieben sein und es darf nicht über die Gewinnchancen und deren Höhe getäuscht werden. Irreführend ist es insbesondere - unabhängig von einer Teilnahme - bereits in einem Anschreiben, einer SMS oder Ähnlichem zu einem Gewinn zu gratulieren bzw. einen sicheren Gewinn vorzuspiegeln, wenn in Wahrheit nur eine Gewinnchance besteht. Dann gilt: Den Text gut durchlesen und ausdrucken, das Werbematerial aufheben und versendete Unterlagen kopieren.
- In letzterem Fall kann nämlich unter Umständen sogar ein zivilrechtlicher Erfüllungsanspruch gegeben sein. Denn das deutsche Recht verpflichtet denjenigen, der einen Gewinn verspricht, diesen auch auszuzahlen. Vorgetäuschte Versprechungen können also teuer werden für ein Unternehmen (Ausnahmen gelten bei Pop-Up-Werbung, öffentlichen Bekanntmachungen sowie Beilagen in Zeitschriften und Zeitungen).
Schwierigkeiten bei der Gewinnauszahlung kann es dann geben, wenn die Firma im Ausland sitzt oder nur eine Postfachadresse angegeben ist. Dies erschwert die Gewinnauszahlung oder macht sie sogar unmöglich. Außerdem besteht immer die Gefahr, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, um den versprochenen Gewinn geltend zu machen, sollten Sie Rechtsrat einholen werden, um zu klären, wie hoch die Erfolgsaussichten sind, dass ein solches Verfahren mit Erfolg zum Abschluss gebracht werden kann.
Wie Sie gegen unseriöse Gewinnspiele vorgehen können und was Sie keinesfalls tun sollten, haben wir Ihnen in unseren Tipps zusammengestellt.
Mit einem Gewinnspiel zu Werbezwecken kann "naturgemäß" die Einholung einer Einwilligung für weitere Werbemaßnahmen verbunden werden. Bei Verbrauchern ist bekanntlich u.a. das Telefon-, SMS-, MMS- und E-Mail-Marketing (dazu zählen auch E-Mail-Newsletter) sowie die Zusendung von Werbung per Telefax nur mit einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung erlaubt.
Diese wird häufig durch vorformulierte Einwilligungen etwa auf Gewinnspielkarten/bei Onlinegewinnspielen eingeholt. Achtung: Die Klausel darf Sie nicht überraschen, sie muss hinreichend bestimmt und inhaltlich verständlich sein, so dass Sie grundsätzlich Werbegegenstand, Werbemedium und Werbeberechtigte einschätzen können. Gewisse Verallgemeinerungen (etwa thematische) sind allerdings zulässig. Zudem: Die vorformulierte Einwilligung bedarf Ihrer aktiven Bestätigung, etwa durch Ankreuzen oder Angabe einer Telefonnummer. Fehlt es an diesen Voraussetzungen, liegt keine wirksame Einwilligung in die vorgenannten Werbemaßnahmen vor.

